1. Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages sind 20 % der Mietgebühr als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder bei Abholung bar zu bezahlen.
- Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution für die Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung in Höhe von EURO 800,00 bar hinterlegt werden. Hat der Kunde ein Urlaubsschutzpaket abgeschlossen beträgt die Kaution 250,00 Euro und muss ebenfalls in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution in bar zurückgegeben.
- Reservierung
Der Vertrag erlangt seitens des Vermieters erst Gültigkeit mit Eingang der Anzahlung. Sollte aus Gründen wie Mietzeitüberschreitung, Unfall oder sonstigen Vorkommnissen ein best. Fahrzeug nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter bemüht ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses nicht möglich sein, kann hieraus kein Anspruch abgeleitet werden.
- Mietpreis / Versicherung
Die Mietpreise enthalten die ges. vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Wartungsdienst u. Verschleiß-Reparaturen, Haftpflichtversicherung, Vollkasko-u. Teilkasko-Versicherung mit 800,-- EURO Selbstbeteiligung und ADAC Schutzbrief
- Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch die Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen.
Rücktritt bis zu 60 Tagen vor 1. Miettag 20 % .... bis zu 25 Tagen vor 1. Miettag 50 %.... weniger als 25 Tage vor 1. Miettag 80 %.
Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt das als Rücktritt. Bei Fahrzeugübergabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung durch ein Reisebüro oder den ADAC.
- Übergabe u. Übergabepauschale
Das Fahrzeug kann am Abend des ersten Miettages ab 18.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12.00 Uhr. Die Übergabepauschale enthält Kosten für die Übergabe des Wohnmobils und die Einweisung des Mieters sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Gebühr die Kosten für eine Propangasfüllung und die WC-Chemikalien.
- Mietzeit
Die Überschreitung der Mietzeit ist nicht möglich,. Die Mieter haben Vorsorge zu tragen auch bei ungewöhnlichen Ereignissen, rechtzeitig das Fahrzeug zurückzugeben. Sollte die Mietzeit trotzdem überschritten werden, wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
- Reinigung
Das Fahrzeug wird von außen und innen gereinigt übergeben und muss auch gereinigt zurückgegeben werden. Auf Wunsch übernehmen wir gerne die Reinigung und müssen hierfür wie folgt berechnen : Außenreinigung Euro 60,- Innenreinigung Euro 60,- WC Reinigung Euro 60,--
Verbote
Das _Fahrzeug darf nicht benutzt werden zu entgeltlicher Personen- oder Warenbeförderung, zum Abschleppen oder Anschieben eines anderen Fahrzeuges, zu Test-, Renn- oder Wettfahrten, unter Verletzung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen ungesetzlichen Zwecken wie z.B. Zoll- und Devisenvergehen. Zigarettenrauchen im Fahrzeug ist untersagt.
- Tiere
Das Mitnehmen von Tieren sowie Kleintieren ist nur mit Absprache des Vermieters erlaubt und ist im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Der Mieter hat darauf zu achten, dass in seiner Abwesenheit alle Luken, Türen, Fenster etc. geschlossen sind und dass keine Tiere (Mäuse, Marder etc.) eindringen können. Für jegliche Schäden, die durch Tiere entstehen haftet der Mieter.
- Fahrzeugpflege
Während der Mietzeit fällig werdende Wartungsdienste sind nach Absprache mit dem Vermieter vom Mieter durchführen zu lassen. Nach Vorlage entsprechender Rechnungen werden die Kosten erstattet
- Auslandsfahrten
Versichert sind nur die auf der grünen Versicherungskarte angegebenen Länder. Nur diese Länder dürfen befahren werden. Auch Fahrten in Kriegs- u. Krisengebiete sind verboten
- Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und Fahrers muss 21 Jahre betragen. Ein Führerscheinbesitz der Klasse III seit einem Jahr ist erforderlich.
- Sorgfaltspflicht
Die Mieter dürfen das Fahrzeug nur unter Anwendung größter Sorgfalt benutzen. Dazu gehören insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Öl- u. Wasserstandes, des Reifendruckes und die Durchführung aller vorgeschriebenen Wartungsdienste. Das Fahrzeug ist durch Einrasten des Lenkradschlosses sowie durch Verschließen aller Fenster, Türen und Dachluken gegen Diebstahl zu sichern. Vor Antritt der Fahrt sind die Gasflaschen zu verschließen, die Wasserpumpe abzuschalten und die Dachluken zu schließen. Beim Beladen des Fahrzeuges ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
- Verhalten bei Unfällen
Die Mieter haben sich gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verhalten. Des weiteren ist die Polizei hinzuzurufen oder die Anfertigung eines Protokolls und einer Skizze (Foto) zu veranlassen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Falle eines Unfalles oder Schadens an dem Fahrzeug ist der Vermieter schnellstens zu benachrichtigen. Das Fahrzeug ist mit einem Schutzbrief des ADAC ausgestattet. Sollte ein Abschleppen erforderlich werden ist hierfür nur der ADAC zu benachrichtigen. Die Unterlagen und Vertrags-Nr. hierzu befinden sich im Fahrzeug. Entstehen Kosten durch ein von dem Mieter eigenmächtig veranlasstes Beauftragen eines anderen Abschleppdienstes, so sind diese von dem Mieter zu tragen.
- Haftung des Mieters
Die Mieter haften bei Unfallschäden (Vollkasko- u. Teilkaskoschäden) für Reparaturkosten bis 800,-- Euro je Schadensfall.
Die Mieter haften jedoch bei Unfallschäden unbeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder der Schaden durch Alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gemäß Par. 41 Abs. 2 Ziff.6 STVO verursacht werden.
Haben die Mieter Unfallflucht begangen oder ihre Pflichten gemäß Ziffer 12 dieser Bedingung verletzt, so haften sie ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.
Die Mieter haften im übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden kann eine Haftung durch den Vermieter nicht übernommen werden. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurück lässt.